Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC)

Die persönlichen, bürgerlichen, politischen und sozialen Rechte und Freiheit der Menschen, die in der EU leben, sind in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) verankert. Organe und Einrichtungen der EU und nationale Behörde müssen die GRC beachten, wenn sie EU-Recht umsetzen. Viele der in der Charta festgeschriebenen Grundrechte sind auch im deutschen Grundgesetz enthalten.

Auch bei der Umsetzung von durch den EFRE und JTF geförderten Projekten ist die GRC bindend. Tiefergehende Vorgaben enthalten die Leitlinien zur Sicherstellung der Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union bei der Durchführung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds der Europäischen Kommission. Durch das Merkblatt „Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in der Förderperiode 2021-2027“  werden die Begünstigten zusätzlich dafür sensibilisiert, wie sie mögliche Verletzungen vermeiden bzw. erkennen. Ein Verstoß gegen die GRC kann dazu führen, dass die Zahlung von EU-Fördermitteln ausgesetzt oder beendet wird.

Weitergehende Informationen stellen die folgenden zivilgesellschaftlichen Organisationen und staatlichen Stellen im Land Brandenburg bereit:

Beschwerden in Zusammenhang mit Förderungen aus dem EFRE/JTF-Programm 2021-2027 und bezogen auf die Einhaltung der GRC können schriftlich gerichtet werden:

  • per E-Mail an:  efreinfo@mwae.brandenburg.de,
  • über das Kontaktformular oder
  • an die Postanschrift: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg, Referat 55 - Verwaltungsbehörde EFRE/JTF, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam.

Wichtiger Hinweis: In Deutschland sind für den Schutz der individuellen Menschenrechte grundsätzlich die Gerichte zuständig. Es obliegt jeder Person die Verletzung ihrer Rechte gerichtlich geltend zu machen. Der Rechtsweg wird durch Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes garantiert.

Die persönlichen, bürgerlichen, politischen und sozialen Rechte und Freiheit der Menschen, die in der EU leben, sind in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) verankert. Organe und Einrichtungen der EU und nationale Behörde müssen die GRC beachten, wenn sie EU-Recht umsetzen. Viele der in der Charta festgeschriebenen Grundrechte sind auch im deutschen Grundgesetz enthalten.

Auch bei der Umsetzung von durch den EFRE und JTF geförderten Projekten ist die GRC bindend. Tiefergehende Vorgaben enthalten die Leitlinien zur Sicherstellung der Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union bei der Durchführung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds der Europäischen Kommission. Durch das Merkblatt „Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) in der Förderperiode 2021-2027“  werden die Begünstigten zusätzlich dafür sensibilisiert, wie sie mögliche Verletzungen vermeiden bzw. erkennen. Ein Verstoß gegen die GRC kann dazu führen, dass die Zahlung von EU-Fördermitteln ausgesetzt oder beendet wird.

Weitergehende Informationen stellen die folgenden zivilgesellschaftlichen Organisationen und staatlichen Stellen im Land Brandenburg bereit:

Beschwerden in Zusammenhang mit Förderungen aus dem EFRE/JTF-Programm 2021-2027 und bezogen auf die Einhaltung der GRC können schriftlich gerichtet werden:

  • per E-Mail an:  efreinfo@mwae.brandenburg.de,
  • über das Kontaktformular oder
  • an die Postanschrift: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg, Referat 55 - Verwaltungsbehörde EFRE/JTF, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam.

Wichtiger Hinweis: In Deutschland sind für den Schutz der individuellen Menschenrechte grundsätzlich die Gerichte zuständig. Es obliegt jeder Person die Verletzung ihrer Rechte gerichtlich geltend zu machen. Der Rechtsweg wird durch Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes garantiert.