Kommunikation zum EFRE/JTF-Projekt

"Tue Gutes - und sprich darüber!" - Das ist ein Grundsatz der auch für den Einsatz von EU-Mitteln im Land Brandenburg gilt. Doch ist nicht nur die Verwaltung damit gemeint, die die Fördermittel verteilt und ihren Einsatz kontrolliert, auch diejenigen, denen die EU-Mittel zu Gute kommen, sollen darüber berichten.

Ein inzwischen gut eingeführtes Instrument dafür sind Schilder und Erinnerungstafeln. Werden Infrastruktur- oder Baumaßnahmen durchgeführt, muss ein langlebiges Schild oder eine Tafel über den Einsatz der EFRE/JTF-Mittel informieren. Bestimmt haben viele schon einmal eine Tafel mit folgendem Hinweis gesehen: "Dieses Projekt wird kofinanziert von der Europäischen Union." und daneben das Flaggensymbol der EU. Die Erinnerungstafeln sind häufig im Eingangsbereich eines geförderten Unternehmens oder Gebäudes zu finden.

Um die Einhaltung dieser Vorschriften zu erleichtern, finden Begünstigte im Folgenden einige Tipps und Hinweise für die Kommunikation zu ihrem Projekt.

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Merkblatt Transparenz und Kommunikation 2021-2027

Das Merkblatt "Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021-2027" stellt kurz und übersichtlich die Kommunikationsvorschriften dar, die Begünstigte einer EFRE/JTF-Förderung einhalten müssen. Das Merkblatt ist dem Zuwendungsbescheid als Anlage beigefügt.

Das Merkblatt "Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021-2027" stellt kurz und übersichtlich die Kommunikationsvorschriften dar, die Begünstigte einer EFRE/JTF-Förderung einhalten müssen. Das Merkblatt ist dem Zuwendungsbescheid als Anlage beigefügt.

Merkblätter zur Information und Kommunikation 2014 - 2020

Das Merkblatt für die Antragstellende stellt kurz dar, welche Pflichten einzuhalten sind.
Die Merkblätter zu Vorschriften zur Information und Kommunikation (Teil A und B) werden den Zuwendungsbescheiden beigefügt und erläutern die einzelnen Pflichten. Teil A enthält Angaben zu Bauschildern und Erinnerungstafeln und muss nur angewandt werden, wenn 500.000 Euro als öffentlicher Gesamtbeitrag überschritten werden und es sich um Baumaßnahmen oder den Erwerb von Gegenständen handelt. Teil B ist für alle anderen Maßnahmen.

Das Merkblatt für die Antragstellende stellt kurz dar, welche Pflichten einzuhalten sind.
Die Merkblätter zu Vorschriften zur Information und Kommunikation (Teil A und B) werden den Zuwendungsbescheiden beigefügt und erläutern die einzelnen Pflichten. Teil A enthält Angaben zu Bauschildern und Erinnerungstafeln und muss nur angewandt werden, wenn 500.000 Euro als öffentlicher Gesamtbeitrag überschritten werden und es sich um Baumaßnahmen oder den Erwerb von Gegenständen handelt. Teil B ist für alle anderen Maßnahmen.

Arbeitshilfen

Bei der Durchführung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit sind die Grundsätze der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie der nachhaltigen Entwicklung zu berücksichtigen.

Bei der Durchführung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit sind die Grundsätze der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie der nachhaltigen Entwicklung zu berücksichtigen.

Tipps und Tricks

Ein Faltblatt der EU-Kommission erläutert, wie Begünstigte auf ihr Projekt und die EU-Förderung aufmerksam machen können. Das Faltblatt steht bisher nur in englischer Sprache zur Verfügung.

Ein Faltblatt der EU-Kommission erläutert, wie Begünstigte auf ihr Projekt und die EU-Förderung aufmerksam machen können. Das Faltblatt steht bisher nur in englischer Sprache zur Verfügung.