Förderperiode 2021-2027

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Mehrjähriger Finanzrahmen

Der für sieben Jahre beschlossene EU-Finanzplan, auch Mehrjähriger Finanzrahmen (MFR) bezeichnet, bildet die Grundlage für den EU-Haushalt in der Förderperiode 2021-2027. Zusammen mit dem für die Jahre 2021-2023 zeitlich befristeten Aufbauinstrument NextGenerationEU stehen der Europäischen Union rund 1,8 Billionen Euro zur Verfügung, um die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu bewältigen sowie die Herausforderungen des ökologischen und des digitalen Wandels anzugehen.

Aufschlüsselung der Mittelzuweisungen

Mehrjähriger Finanzrahmen 1.074
Aufbauinstrument NextGenerationEU 750
Gesamtvolumen 1.824

*EU-27, in Millarden Euro, zu Preisen von 2018

Europäische Strukturfonds

Rund 392 Milliarden Euro  werden in der laufenden Förderperiode in die Kohäsions- und Strukturpolitik aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Sozialfonds (ESF+), dem Kohäsionsfonds, dem Europäischen Meeres-, Fischerei und Aquakulturfonds (EMFAF) sowie dem Just Transition Fund (JTF) europaweit investiert. Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), der in den vergangenen Förderperioden zu den Strukturfonds gehörte, wird der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) zugeordnet.

Die Strukturfonds werden in 2021-2027 durch den neu geschaffenen JTF (deutsch: Fonds für einen gerechten Übergang) ergänzt. Die Mittel aus dem JTF werden für die Regionen, die vom Übergang in die Klimaneutralität und vom Strukturwandel am stärksten betroffen sind, bereitgestellt. Aus den Strukturfonds erhält Deutschland in der Förderperiode 2021-2027 rund 21 Milliarden Euro.

Wichtiger strategischer Meilenstein für die Mittelverteilung ist die vom Bund mit der EU-Kommission ausgehandelte Partnerschaftserklärung. Diese stellt sicher, dass die Programme der Bundesländer und des Bundes den europäischen Zielen der Kohäsionspolitik und Vorgaben auf nationaler Ebene entsprechen.

Politische Ziele

Für die Förderperiode 2021-2027 wurden fünf Hauptinvestitionsbereiche, die sogenannten Politischen Ziele (PZ), festgelegt, von denen in Deutschland vier gemäß den länderspezifischen Investitionsleitlinien der EU-Kommission umgesetzt werden.

Mehrjähriger Finanzrahmen

Der für sieben Jahre beschlossene EU-Finanzplan, auch Mehrjähriger Finanzrahmen (MFR) bezeichnet, bildet die Grundlage für den EU-Haushalt in der Förderperiode 2021-2027. Zusammen mit dem für die Jahre 2021-2023 zeitlich befristeten Aufbauinstrument NextGenerationEU stehen der Europäischen Union rund 1,8 Billionen Euro zur Verfügung, um die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu bewältigen sowie die Herausforderungen des ökologischen und des digitalen Wandels anzugehen.

Aufschlüsselung der Mittelzuweisungen

Mehrjähriger Finanzrahmen 1.074
Aufbauinstrument NextGenerationEU 750
Gesamtvolumen 1.824

*EU-27, in Millarden Euro, zu Preisen von 2018

Europäische Strukturfonds

Rund 392 Milliarden Euro  werden in der laufenden Förderperiode in die Kohäsions- und Strukturpolitik aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Sozialfonds (ESF+), dem Kohäsionsfonds, dem Europäischen Meeres-, Fischerei und Aquakulturfonds (EMFAF) sowie dem Just Transition Fund (JTF) europaweit investiert. Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), der in den vergangenen Förderperioden zu den Strukturfonds gehörte, wird der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) zugeordnet.

Die Strukturfonds werden in 2021-2027 durch den neu geschaffenen JTF (deutsch: Fonds für einen gerechten Übergang) ergänzt. Die Mittel aus dem JTF werden für die Regionen, die vom Übergang in die Klimaneutralität und vom Strukturwandel am stärksten betroffen sind, bereitgestellt. Aus den Strukturfonds erhält Deutschland in der Förderperiode 2021-2027 rund 21 Milliarden Euro.

Wichtiger strategischer Meilenstein für die Mittelverteilung ist die vom Bund mit der EU-Kommission ausgehandelte Partnerschaftserklärung. Diese stellt sicher, dass die Programme der Bundesländer und des Bundes den europäischen Zielen der Kohäsionspolitik und Vorgaben auf nationaler Ebene entsprechen.

Politische Ziele

Für die Förderperiode 2021-2027 wurden fünf Hauptinvestitionsbereiche, die sogenannten Politischen Ziele (PZ), festgelegt, von denen in Deutschland vier gemäß den länderspezifischen Investitionsleitlinien der EU-Kommission umgesetzt werden.

  • PZ 1: ein wettbewerbsfähigeres und intelligenteres Europa durch die Förderung eines innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandels und der regionalen IKT-Konnektivität;
  • PZ 2: ein grünerer, CO2-armer Übergang zu einer CO2-neutralen Wirtschaft und einem widerstandsfähigen Europa durch die Förderung von sauberen Energien und einer fairen Energiewende, von grünen und blauen Investitionen, der Kreislaufwirtschaft, des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel, der Risikoprävention und des Risikomanagements sowie der nachhaltigen städtischen Mobilität;
  • PZ 4: ein sozialeres und inklusiveres Europa durch die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte;
  • PZ 5: ein bürgernäheres Europa durch die Förderung einer nachhaltigen und integrierten Entwicklung aller Arten von Gebieten und lokalen Initiativen.
  • PZ 1: ein wettbewerbsfähigeres und intelligenteres Europa durch die Förderung eines innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandels und der regionalen IKT-Konnektivität;
  • PZ 2: ein grünerer, CO2-armer Übergang zu einer CO2-neutralen Wirtschaft und einem widerstandsfähigen Europa durch die Förderung von sauberen Energien und einer fairen Energiewende, von grünen und blauen Investitionen, der Kreislaufwirtschaft, des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel, der Risikoprävention und des Risikomanagements sowie der nachhaltigen städtischen Mobilität;
  • PZ 4: ein sozialeres und inklusiveres Europa durch die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte;
  • PZ 5: ein bürgernäheres Europa durch die Förderung einer nachhaltigen und integrierten Entwicklung aller Arten von Gebieten und lokalen Initiativen.

Gesetzliche Grundlagen und thematische Konzentration

Rechtliche Grundlage für die Kohäsionsförderung ist die EU-Verordnung 2021/1060, die die Bestimmungen für die Strukturfonds EFRE, ESF+, JTF, EMFAF und den Kohäsionsfonds sowie für die sogenannten Innen-Fonds (Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF), Fonds für die innere Sicherheit (ISF) und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (BMVI)) enthält. Fondsspezifische Bestimmungen finden sich in den Einzelverordnungen zu den jeweiligen Fonds.

Um den Klima- und Umweltschutzzielen des Europäischen Green Deals hin zur Klimaneutralität des Kontinents bis zum Jahr 2050 Rechnung zu tragen, sieht die EFRE-Verordnung ferner vor, dass

  • mindestens 8 % der EFRE-Mittel der nachhaltigen Stadtentwicklung,
  • und mindestens 30 % der EFRE-Mittel dem Politischen Ziel 2 (ein grüneres Europa) auf nationaler Ebene beitragen.

Gesetzliche Grundlagen und thematische Konzentration

Rechtliche Grundlage für die Kohäsionsförderung ist die EU-Verordnung 2021/1060, die die Bestimmungen für die Strukturfonds EFRE, ESF+, JTF, EMFAF und den Kohäsionsfonds sowie für die sogenannten Innen-Fonds (Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF), Fonds für die innere Sicherheit (ISF) und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (BMVI)) enthält. Fondsspezifische Bestimmungen finden sich in den Einzelverordnungen zu den jeweiligen Fonds.

Um den Klima- und Umweltschutzzielen des Europäischen Green Deals hin zur Klimaneutralität des Kontinents bis zum Jahr 2050 Rechnung zu tragen, sieht die EFRE-Verordnung ferner vor, dass

  • mindestens 8 % der EFRE-Mittel der nachhaltigen Stadtentwicklung,
  • und mindestens 30 % der EFRE-Mittel dem Politischen Ziel 2 (ein grüneres Europa) auf nationaler Ebene beitragen.

EFRE und JTF im Land Brandenburg

Das Land Brandenburg wie bereits in der auslaufenden Förderperiode 2014-2020 als Übergangsregion eingestuft. Diese Regionenkategorisierung bestimmt u. a. die EU-Kofinanzierungssätze auf Ebene der Prioritätsachsen. In Brandenburg liegt der Anteil der EU-Kofinanzierung im EFRE folglich bei bis zu 60 % und im JTF bei bis zu 70 %.

Insgesamt stehen für die Umsetzung des EFRE/JTF-Multifondsprogramms, welches am 14. Oktober 2022 durch die EU-Kommission genehmigt wurde, 846 Millionen Euro an EFRE-Mitteln und annähernd 768 Millionen Euro an JTF-Mitteln zur Verfügung. Die Umsetzung des Programms erfolgt durch Landesförderrichtlinien.

EFRE und JTF im Land Brandenburg

Das Land Brandenburg wie bereits in der auslaufenden Förderperiode 2014-2020 als Übergangsregion eingestuft. Diese Regionenkategorisierung bestimmt u. a. die EU-Kofinanzierungssätze auf Ebene der Prioritätsachsen. In Brandenburg liegt der Anteil der EU-Kofinanzierung im EFRE folglich bei bis zu 60 % und im JTF bei bis zu 70 %.

Insgesamt stehen für die Umsetzung des EFRE/JTF-Multifondsprogramms, welches am 14. Oktober 2022 durch die EU-Kommission genehmigt wurde, 846 Millionen Euro an EFRE-Mitteln und annähernd 768 Millionen Euro an JTF-Mitteln zur Verfügung. Die Umsetzung des Programms erfolgt durch Landesförderrichtlinien.