Gemeinsamer Begleitausschuss und Partner

Der Begleitausschuss ist ein wichtiges Instrument für die Umsetzung der Partnerschaft der Europäischen Strukturfonds (EU-Fonds) im Land Brandenburg. Für die EU-Fonds (EFRE, JTF, ESF+, ELER) wurde ein gemeinsamer Begleitausschuss (BGA) eingerichtet. Der BGA ist ein Gremium verschiedener Akteure, welches die Umsetzung der EU-Fonds überwacht und die Fortschritte bei der Zielerreichung bewertet. Zu diesem Zweck werden u. a. jährliche Durchführungsberichte erstellt. Der Begleitausschuss tritt mindestens zwei Mal im Jahr zusammen.

Mitglieder des Begleitausschusses sind Vertreterinnen und Vertreter der folgenden Institutionen und Bereiche:

  • Verwaltungsbehörden der EU-Fonds
  • Staatskanzlei Brandenburg und weitere Landesressorts
  • beauftragte Stellen im Land Brandenburg für Nachhaltigkeit, Gleichstellung und Nicht-Diskriminierung
  • Europäische Kommission
  • Bundesministerien
  • zwischengeschaltete Stellen (z. B. Bewilligungsstellen)
  • Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpartner (Interessenverbände der Zivilgesellschaft, Sozialverbände, Nicht-Regierungsinstitutionen) im Land Brandenburg

Grundlage für die Einbindung von relevanten Wirtschafts-, Sozial- und Umweltakteuren ist das in Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 verankerte Partnerschaftsprinzip. Die Akteure sind in einem Partnernetzwerk organisiert. Die Koordination und inhaltliche Unterstützung des Netzwerks übernimmt die Kontakt- und Beratungsstelle für die EU-Fonds (KBS). Sie ist beim Deutschen Gewerkschaftsbund Bezirk Berlin-Brandenburg angesiedelt.