Just Transition Fund (JTF)

Am 24. Juni 2021 trat die Just Transition Fund-Verordnung (JTF) in Kraft. JTF steht für Fonds für einen gerechten Übergang. Ziel des Fonds in Höhe von 17,5 Milliarden Euro ist es, „die negativen Auswirkungen der Energiewende durch Unterstützung der am stärksten betroffenen Gebiete und Beschäftigten abzumildern und einen ausgewogenen sozialen und wirtschaftlichen Übergang zu fördern.“

Für die Umsetzung des JTF ist im Land Brandenburg das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie zuständig. Die Programmierung des JTF, der den Regularien der EU-Strukturfonds unterliegt, wurde durch eine Änderung des EFRE-Programms im Jahr 2022 bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung gebracht. Das EFRE-Programm wurde damit zu einem EFRE/JTF-Programm. Die verwaltungstechnische Umsetzung des JTF erfolgt durch die Verwaltungsbehörde EFRE/JTF.

Als Voraussetzung der JTF-Programmierung wurden Pläne für den JTF erarbeitet, die sich mit der Bewertung der Herausforderungen des Übergangs, dem Entwicklungsbedarf bis 2030 im Hinblick auf die Verwirklichung einer klimaneutralen Union bis 2050, der Kohärenz mit einschlägigen nationalen und regionalen Strategien bis hin zu geplanten Vorhaben befasst.

Nach der am 14. Oktober 2022 erfolgten Genehmigung des Multifonds-Programms EFRE/JTF durch die EU werden derzeit die erforderlichen Richtlinien verfasst.

Am 24. Juni 2021 trat die Just Transition Fund-Verordnung (JTF) in Kraft. JTF steht für Fonds für einen gerechten Übergang. Ziel des Fonds in Höhe von 17,5 Milliarden Euro ist es, „die negativen Auswirkungen der Energiewende durch Unterstützung der am stärksten betroffenen Gebiete und Beschäftigten abzumildern und einen ausgewogenen sozialen und wirtschaftlichen Übergang zu fördern.“

Für die Umsetzung des JTF ist im Land Brandenburg das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie zuständig. Die Programmierung des JTF, der den Regularien der EU-Strukturfonds unterliegt, wurde durch eine Änderung des EFRE-Programms im Jahr 2022 bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung gebracht. Das EFRE-Programm wurde damit zu einem EFRE/JTF-Programm. Die verwaltungstechnische Umsetzung des JTF erfolgt durch die Verwaltungsbehörde EFRE/JTF.

Als Voraussetzung der JTF-Programmierung wurden Pläne für den JTF erarbeitet, die sich mit der Bewertung der Herausforderungen des Übergangs, dem Entwicklungsbedarf bis 2030 im Hinblick auf die Verwirklichung einer klimaneutralen Union bis 2050, der Kohärenz mit einschlägigen nationalen und regionalen Strategien bis hin zu geplanten Vorhaben befasst.

Nach der am 14. Oktober 2022 erfolgten Genehmigung des Multifonds-Programms EFRE/JTF durch die EU werden derzeit die erforderlichen Richtlinien verfasst.


JTF-Unternehmensförderung

Als erstes Förderprogramm im Rahmen des JTF trat die Landesrichtlinie "Unternehmensförderung im Lausitzer Revier" in Kraft. Das Förderprogramm richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sowie auch an Großunternehmen und unterstützt sie bei der Bewältigung der mit dem Braunkohleausstieg einhergehenden Herausforderungen. Die Antragstellung für die JTF-Unternehmensförderung ist über die Website der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ab sofort möglich.

Die Dokumentation zur Informationsveranstaltung zur JTF-Unternehmensförderung am 26. April 2023 im Gründungszentrum Startblock B2 in Cottbus/Chóśebuz steht nachfolgend zum Download zur Verfügung.

Als erstes Förderprogramm im Rahmen des JTF trat die Landesrichtlinie "Unternehmensförderung im Lausitzer Revier" in Kraft. Das Förderprogramm richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sowie auch an Großunternehmen und unterstützt sie bei der Bewältigung der mit dem Braunkohleausstieg einhergehenden Herausforderungen. Die Antragstellung für die JTF-Unternehmensförderung ist über die Website der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ab sofort möglich.

Die Dokumentation zur Informationsveranstaltung zur JTF-Unternehmensförderung am 26. April 2023 im Gründungszentrum Startblock B2 in Cottbus/Chóśebuz steht nachfolgend zum Download zur Verfügung.