EU-Logo in der Förderperiode 2021-2027
Begünstigte, die eine Unterstützung aus dem EFRE oder JTF erhalten, sind verpflichtet, auf die Förderung der Europäischen Union hinzuweisen. Die Details zu den für das jeweilige Vorhaben zutreffenden Vorschriften sind im Merkblatt „Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021-2027“ zu finden. Dieses ist dem Zuwendungsbescheid als Anlage angehängt.
In der Förderperiode 2021-2027 wird für die Darstellung des Förderhinweises ein einheitliches EU-Logo für die EU-Fonds verwendet:
In der Förderperiode 2021-2027 wird für die Darstellung des Förderhinweises ein einheitliches EU-Logo für die EU-Fonds verwendet:
Bei der Verwendung des Logos ist auf Folgendes zu achten:
- Die Farben dürfen nicht verändert werden.
- Das EU-Logo (Flaggensymbol) ist bei Druckpublikationen mindestens 1 cm hoch.
- Es dürfen keine anderen Drittlogos zusammen mit dem EU-Logo dargestellt werden, die nicht in Verbindung mit der Finanzierung des Vorhabens stehen.
- Wenn weitere Logos dargestellt werden, ist das EU-Logo (Flaggensymbol) mindestens so hoch oder breit wie die anderen Logos abzubilden.
Weitere Hinweise zur korrekten Darstellung des EU-Logos sind im Leitfaden der Europäischen Kommission zu finden.
Bei der Verwendung des Logos ist auf Folgendes zu achten:
- Die Farben dürfen nicht verändert werden.
- Das EU-Logo (Flaggensymbol) ist bei Druckpublikationen mindestens 1 cm hoch.
- Es dürfen keine anderen Drittlogos zusammen mit dem EU-Logo dargestellt werden, die nicht in Verbindung mit der Finanzierung des Vorhabens stehen.
- Wenn weitere Logos dargestellt werden, ist das EU-Logo (Flaggensymbol) mindestens so hoch oder breit wie die anderen Logos abzubilden.
Weitere Hinweise zur korrekten Darstellung des EU-Logos sind im Leitfaden der Europäischen Kommission zu finden.
Weitere Logoformate und Sprachversionen sind auf Anfrage verfügbar.
Weitere Logoformate und Sprachversionen sind auf Anfrage verfügbar.