Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK)
Durch das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) soll die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung gewährleistet und gefördert sowie die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an allen gesellschaftlichen Prozessen sichergestellt werden. In der UN-BRK werden u. a. das Recht auf Teilhabe, das Recht auf Arbeit und das Recht auf Leben von Menschen mit Behinderungen definiert.
Im Land Brandenburg wird die UN-BRK durch das sog. Behindertenpolitische Maßnahmenpaket der Landesregierung 3.0 umgesetzt. Durch die durchgehende Berücksichtigung des bereichsübergreifenden Grundsatzes der Nichtdiskriminierung bei der programmseitigen Umsetzung des EFRE/JTF-Programms 2021-2027 werden die wesentlichen Grundsätze der UN-BRK sichergestellt.
Weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten stellen die folgenden (staatlichen) Stellen bereit:
- Institut für Menschenrechte - Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention
- Schlichtungsstelle des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit
Beschwerden im Zusammenhang mit Förderungen aus dem EFRE/JTF-Programm 2021-2027 und bezogen auf die Einhaltung der UN-BRK können schriftlich gerichtet werden:
- per E-Mail an efreinfo@mwae.brandenburg.de,
- über das Kontaktformular oder
- an die Postanschrift: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg, Referat 55 - Verwaltungsbehörde EFRE/JTF, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam.
Durch das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) soll die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung gewährleistet und gefördert sowie die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an allen gesellschaftlichen Prozessen sichergestellt werden. In der UN-BRK werden u. a. das Recht auf Teilhabe, das Recht auf Arbeit und das Recht auf Leben von Menschen mit Behinderungen definiert.
Im Land Brandenburg wird die UN-BRK durch das sog. Behindertenpolitische Maßnahmenpaket der Landesregierung 3.0 umgesetzt. Durch die durchgehende Berücksichtigung des bereichsübergreifenden Grundsatzes der Nichtdiskriminierung bei der programmseitigen Umsetzung des EFRE/JTF-Programms 2021-2027 werden die wesentlichen Grundsätze der UN-BRK sichergestellt.
Weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten stellen die folgenden (staatlichen) Stellen bereit:
- Institut für Menschenrechte - Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention
- Schlichtungsstelle des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit
Beschwerden im Zusammenhang mit Förderungen aus dem EFRE/JTF-Programm 2021-2027 und bezogen auf die Einhaltung der UN-BRK können schriftlich gerichtet werden:
- per E-Mail an efreinfo@mwae.brandenburg.de,
- über das Kontaktformular oder
- an die Postanschrift: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg, Referat 55 - Verwaltungsbehörde EFRE/JTF, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam.