EFRE/JTF-Mittel im Land Brandenburg
Die Verwaltung der Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Fund (JTF) obliegt im Land Brandenburg dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (Verwaltungsbehörde EFRE/JTF). Hier wird der Mitteleinsatz geplant, koordiniert und überwacht. Gefördert wird im Rahmen von Landesrichtlinien - den sogenannten Förderrichtlinien.
Die Förderung aus den Europäischen Strukturfonds (EU-Fonds) ist elementarer Bestandteil der europäischen Struktur- und Regionalpolitik. Im Land Brandenburg werden seit 1991 Projekte aus diesen Fonds gefördert.
Die europäischen Strukturfonds EFRE und JTF werden genutzt, um Brandenburg wettbewerbsfähiger zu machen. Die Mittel der EU können – ergänzt um nationale Eigenmittel – vor Ort für Projekte eingesetzt werden, die das Land voranbringen. Es geht um die Zukunftsfähigkeit des Landes. Die Entscheidung, welche Projekte förderwürdig sind, wird hier im Land getroffen. Die EU-Kommission wirkt vor allem bei der Planung des Mitteleinsatzes am Anfang einer Förderperiode mit, sie genehmigt die dafür erforderlichen Planungsdokumente und kontrolliert den Mitteleinsatz.
Damit die EU-Bürgerinnen und EU-Bürger wissen, was mit ihren Geldern passiert, gibt es die Bauschilder und Erinnerungstafeln bei Bauprojekten ab einer bestimmten Größe, Plakate bei kleineren Projekten, den Hinweis auf Broschüren und anderen Informationsmaterialien. Zudem gibt es die sogenannte Liste der Vorhaben, in der alle EU-geförderten Projekte mit Namen und Förderbetrag aufgeführt sind.
Neben den Mitteln aus dem EFRE und JTF werden in Brandenburg auch Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF+) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) eingesetzt.
Die europäischen Strukturfonds EFRE und JTF werden genutzt, um Brandenburg wettbewerbsfähiger zu machen. Die Mittel der EU können – ergänzt um nationale Eigenmittel – vor Ort für Projekte eingesetzt werden, die das Land voranbringen. Es geht um die Zukunftsfähigkeit des Landes. Die Entscheidung, welche Projekte förderwürdig sind, wird hier im Land getroffen. Die EU-Kommission wirkt vor allem bei der Planung des Mitteleinsatzes am Anfang einer Förderperiode mit, sie genehmigt die dafür erforderlichen Planungsdokumente und kontrolliert den Mitteleinsatz.
Damit die EU-Bürgerinnen und EU-Bürger wissen, was mit ihren Geldern passiert, gibt es die Bauschilder und Erinnerungstafeln bei Bauprojekten ab einer bestimmten Größe, Plakate bei kleineren Projekten, den Hinweis auf Broschüren und anderen Informationsmaterialien. Zudem gibt es die sogenannte Liste der Vorhaben, in der alle EU-geförderten Projekte mit Namen und Förderbetrag aufgeführt sind.
Neben den Mitteln aus dem EFRE und JTF werden in Brandenburg auch Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF+) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) eingesetzt.