Operationelles Programm EFRE 2014-2020

Anpassung der Projektauswahlkriterien

- Erschienen am 12.12.2016

In der Gemeinsamen Begleitausschusssitzung für die Fonds EFRE, ESF und ELER am 7. Dezember 2016 in Potsdam wurden die Projektauswahlkriterien für das Operationelle Programm EFRE in der Förderperiode 2014-2020 angepasst. Für die Richtlinie Förderung der Infrastruktur für Forschung, Entwicklung und Innovation (InfraFEI) sind nunmehr neben den staatlichen Hochschulen auch die staatlich anerkannten Hochschulen im Land Brandenburg antragsberechtigt.

Des Weiteren billigte der Begleitausschuss die Änderung der Antragsbedingungen in Bezug auf die kommende Deponien-Richtlinie. Die Voraussetzung des Eigentums der Deponiebetreiber an den Grundstücken ist nicht mehr vorgesehen. Es genügt der Nachweis über den Betrieb der Deponie für die Dauer der Zweckbindungsfrist.

Aktuelle Projektauswahlkriterien vom 7. Dezember 2016  

Abbinder

Datum
12.12.2016
Rubrik
Aktuelles , Förderperiode 2014-2020