Arbeitshilfen für Begünstigte
Kommunikation zum EFRE/JTF-Projekt
"Tue Gutes – und sprich darüber!" – Das ist ein Grundsatz der auch für den Einsatz von EU-Mitteln im Land Brandenburg gilt. Doch ist nicht nur die Verwaltung damit gemeint, die die Fördermittel verteilt und ihren Einsatz kontrolliert, auch diejenigen, denen die EU-Mittel zu Gute kommen, sollen darüber berichten.
Gut geeignet dafür sind Schilder und Erinnerungstafeln. Werden Infrastruktur- oder Baumaßnahmen durchgeführt, muss ein langlebiges Schild oder eine Tafel über den Einsatz der EFRE/JTF-Mittel informieren. Bestimmt haben viele schon einmal eine Tafel mit folgendem Hinweis gesehen: "Dieses Projekt wird kofinanziert von der Europäischen Union." und daneben das Flaggensymbol der EU. Die Erinnerungstafeln sind häufig im Eingangsbereich eines geförderten Unternehmens oder Gebäudes zu finden.
Um die Einhaltung der Vorschriften zur Transparenz und Kommunikation zu erleichtern, finden Begünstigte im Folgenden einige Tipps und Hinweise für die Kommunikation zu ihrem Projekt.
Was ist wichtig für die Kommunikation?
Merkblatt "Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021–2027"
Das Merkblatt "Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021–2027" stellt kurz und übersichtlich die Kommunikationsvorschriften dar, die Begünstigte einer EFRE/JTF-Förderung einhalten müssen. Das Merkblatt ist dem Zuwendungsbescheid auch als Anlage beigefügt.
Merkblatt "Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021–2027"
Das Merkblatt "Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021–2027" stellt kurz und übersichtlich die Kommunikationsvorschriften dar, die Begünstigte einer EFRE/JTF-Förderung einhalten müssen. Das Merkblatt ist dem Zuwendungsbescheid auch als Anlage beigefügt.
Arbeitshilfen zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen
Bei der Durchführung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit sind die bereichsübergreifenden Grundsätze der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie der nachhaltigen Entwicklung zu berücksichtigen. Die nachfolgenden Dokumente stehen Ihnen dazu als Arbeitshilfen zur Verfügung.
Arbeitshilfen zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen
Bei der Durchführung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit sind die bereichsübergreifenden Grundsätze der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie der nachhaltigen Entwicklung zu berücksichtigen. Die nachfolgenden Dokumente stehen Ihnen dazu als Arbeitshilfen zur Verfügung.
Was muss bei der Verwendung des EU-Logos beachtet werden?
Begünstigte, die eine Unterstützung aus dem EFRE oder JTF erhalten, sind verpflichtet, auf die Förderung der Europäischen Union hinzuweisen. In der Förderperiode 2021–2027 wird für die Darstellung des Förderhinweises ein einheitliches EU-Logo für die EU-Fonds verwendet:
Begünstigte, die eine Unterstützung aus dem EFRE oder JTF erhalten, sind verpflichtet, auf die Förderung der Europäischen Union hinzuweisen. In der Förderperiode 2021–2027 wird für die Darstellung des Förderhinweises ein einheitliches EU-Logo für die EU-Fonds verwendet:
Bei der Verwendung des Logos ist auf Folgendes zu achten:
- Die Farben dürfen nicht verändert werden.
- Das EU-Logo (Flaggensymbol) ist bei Druckpublikationen mindestens 1 cm hoch.
- Es dürfen keine anderen Drittlogos zusammen mit dem EU-Logo dargestellt werden, die nicht in Verbindung mit der Finanzierung des Vorhabens stehen.
- Wenn weitere Logos dargestellt werden, ist das EU-Logo (Flaggensymbol) mindestens so hoch oder breit wie die anderen Logos abzubilden.
Weitere Hinweise zur korrekten Darstellung des EU-Logos sind im Leitfaden der Europäischen Kommission zu finden.
Bei der Verwendung des Logos ist auf Folgendes zu achten:
- Die Farben dürfen nicht verändert werden.
- Das EU-Logo (Flaggensymbol) ist bei Druckpublikationen mindestens 1 cm hoch.
- Es dürfen keine anderen Drittlogos zusammen mit dem EU-Logo dargestellt werden, die nicht in Verbindung mit der Finanzierung des Vorhabens stehen.
- Wenn weitere Logos dargestellt werden, ist das EU-Logo (Flaggensymbol) mindestens so hoch oder breit wie die anderen Logos abzubilden.
Weitere Hinweise zur korrekten Darstellung des EU-Logos sind im Leitfaden der Europäischen Kommission zu finden.
Weitere Logoformate und Sprachversionen sind auf Anfrage verfügbar.
Weitere Logoformate und Sprachversionen sind auf Anfrage verfügbar.
Wann werden Schilder und Tafeln benötigt und was muss dabei beachtet werden?
Bei EFRE-Projekten mit Gesamtkosten über 500.000 Euro und JTF-Projekten mit Gesamtkosten über 100.000 Euro, die Sachinvestitionen enthalten, wird mit einem langlebigen Schild oder einer Tafel während und nach Abschluss des Projekts auf die EU-Förderung aufmerksam gemacht.
Für alle Begünstigten, die eine solche Förderung aus dem EFRE oder JTF erhalten, stehen im Folgenden Mustervorlagen für langlebige Schilder und Tafeln zur Verfügung. Während der Durchführung von Baumaßnahmen kann vorübergehend ein Bauschild mit EU-Förderhinweis aufgestellt werden, welches nach Abschluss der Maßnahme durch ein langlebiges Schild oder eine Tafel ersetzt wird.
Es steht den Begünstigten frei, eigene Vorlagen für Schilder und Tafeln zu entwickeln. Dabei müssen die Kommunikations- und Logovorschriften aus dem Merkblatt "Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021–2027" und dem Leitfaden der Europäischen Kommission zur Verwendung des EU-Emblems eingehalten werden.
Bei EFRE-Projekten mit Gesamtkosten über 500.000 Euro und JTF-Projekten mit Gesamtkosten über 100.000 Euro, die Sachinvestitionen enthalten, wird mit einem langlebigen Schild oder einer Tafel während und nach Abschluss des Projekts auf die EU-Förderung aufmerksam gemacht.
Für alle Begünstigten, die eine solche Förderung aus dem EFRE oder JTF erhalten, stehen im Folgenden Mustervorlagen für langlebige Schilder und Tafeln zur Verfügung. Während der Durchführung von Baumaßnahmen kann vorübergehend ein Bauschild mit EU-Förderhinweis aufgestellt werden, welches nach Abschluss der Maßnahme durch ein langlebiges Schild oder eine Tafel ersetzt wird.
Es steht den Begünstigten frei, eigene Vorlagen für Schilder und Tafeln zu entwickeln. Dabei müssen die Kommunikations- und Logovorschriften aus dem Merkblatt "Transparenz und Kommunikation in der Förderperiode 2021–2027" und dem Leitfaden der Europäischen Kommission zur Verwendung des EU-Emblems eingehalten werden.
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Temporäre Bauschilder (Querformat, 200 x 140 cm)
EFRE-Bauschilder
EFRE-Bauschilder
JTF-Bauschilder
JTF-Bauschilder
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Temporäre Bauschilder (Hochformat, 140 x 200 cm)
EFRE-Bauschilder
EFRE-Bauschilder
JTF-Bauschilder
JTF-Bauschilder
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Langlebige Schilder/Tafeln (Querformat, DIN A2)
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Langlebige Schilder/Tafeln (Hochformat, DIN A2)
Was muss bei Vorhaben von strategischer Bedeutung und Vorhaben mit Gesamtkosten von über 10 Mio. Euro beachtet werden?
In der aktuellen Förderperiode stehen die Vorhaben von strategischer Bedeutung besonders im Fokus. Dabei handelt es sich um Projekte, die unabhängig von ihrem Finanzvolumen einen entscheidenden Beitrag zum Erreichen der Ziele des EFRE/JTF-Programms Brandenburg 2021–2027 leisten. Die EFRE/JTF-Verwaltungsbehörde hat die Vorhaben von strategischer Bedeutung im EFRE/JTF-Programm festgelegt. Für Vorhaben von strategischer Bedeutung und Vorhaben mit Gesamtkosten von über 10 Mio. Euro bestehen besondere Kommunikationsvorgaben.
Die Begünstigten solcher Vorhaben sind verpflichtet, eine Kommunikationsveranstaltung oder -maßnahme zum Vorhaben durchzuführen, bei der die EU-Förderung im Vordergrund steht und die Europäische Kommission und die zuständige Verwaltungsbehörde zeitnah einzubinden. Über die geplante Kommunikationsveranstaltung oder -maßnahme muss die EFRE/JTF-Verwaltungsbehörde in Brandenburg rechtzeitig (mindestens 3 Monate im Voraus) informiert werden. Sie setzt die Europäische Kommission in Kenntnis und lädt diese ein.
In der aktuellen Förderperiode stehen die Vorhaben von strategischer Bedeutung besonders im Fokus. Dabei handelt es sich um Projekte, die unabhängig von ihrem Finanzvolumen einen entscheidenden Beitrag zum Erreichen der Ziele des EFRE/JTF-Programms Brandenburg 2021–2027 leisten. Die EFRE/JTF-Verwaltungsbehörde hat die Vorhaben von strategischer Bedeutung im EFRE/JTF-Programm festgelegt. Für Vorhaben von strategischer Bedeutung und Vorhaben mit Gesamtkosten von über 10 Mio. Euro bestehen besondere Kommunikationsvorgaben.
Die Begünstigten solcher Vorhaben sind verpflichtet, eine Kommunikationsveranstaltung oder -maßnahme zum Vorhaben durchzuführen, bei der die EU-Förderung im Vordergrund steht und die Europäische Kommission und die zuständige Verwaltungsbehörde zeitnah einzubinden. Über die geplante Kommunikationsveranstaltung oder -maßnahme muss die EFRE/JTF-Verwaltungsbehörde in Brandenburg rechtzeitig (mindestens 3 Monate im Voraus) informiert werden. Sie setzt die Europäische Kommission in Kenntnis und lädt diese ein.