Noch bessere EFRE-Förderung für junge innovative Unternehmen
Förderprogramm „Gründung innovativ“ wurde geändert
- Erschienen amGründerinnen und Gründer werden im Land Brandenburg künftig aus dem Förderprogramm „Gründung innovativ“ noch besser gefördert. So wird unter dem Namen „GI-Gründungsgehalt“ die Unterstützung für junge innovative Unternehmen mit Blick auf den Lebensunterhalt der Gründerinnen und Gründer in der Startphase deutlich verstärkt. Die geänderte Richtlinie ist am 23. Januar 2025 in Kraft getreten.
Mit dem Förderprogramm „Gründung innovativ“ unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz in der aktuellen EU-Förderperiode junge innovative Unternehmen beim Aufbau ihres Unternehmens. Gefördert werden investive und nicht-investive Ausgaben von innovativ und sozial-innovativ ausgerichteten jungen, kleinen Unternehmen im Land Brandenburg, deren Gründung bei Antragstellung nicht länger als drei Jahre zurückliegt. Beantragen können die Förderung innovative, kleine Unternehmen beziehungsweise bei Einzelunternehmen und Angehörigen freier Berufe die Gründerin oder der Gründer.
Neu in das Programm aufgenommen wurde die Unterteilung in die Fördertatbestände Gründungsgehalt und Innovationsimpuls, die jeweils auch separat beantragt werden können. Mit dem Gründungsgehalt wird der Lebensunterhalt von Gründerinnen und Gründern innovativer Unternehmen in Form eines Zuschusses zu den Personalkosten oder dem Unternehmerlohn für geschäftsführende Personen unterstützt. Mit dem Innovationsimpuls werden Investitionen sowie laufende Betriebskosten für die Umsetzung von Innovationsprojekten gefördert. Insgesamt sind Förderungen bis 360.000 Euro je Unternehmen möglich. Zudem wurde der Fördersatz des Zuschusses von 50 auf 60 Prozent angehoben.
Wirtschaftsminister Daniel Keller: „Junge innovative Unternehmen sind das Fundament unserer wirtschaftlichen Zukunft. Damit sie erfolgreich am Markt bestehen und von Wachstumspotenzialen profitieren können, unterstützen wir sie mit dem nun ausgeweiteten Förderprogramm ‚Gründung innovativ‘. Das Gründungsgehalt soll die Gründerinnen und Gründer nach Gründung ihrer innovativen Unternehmen finanziell entlasten und ihnen Freiräume für die Umsetzung oder Weiterentwicklung ihrer Geschäftsidee schaffen. Diese Zuschüsse zu den Geschäftsführergehältern beziehungsweise dem sogenannten Unternehmerlohn folgen insofern dem Geiste von Gründerstipendien. Damit wird die Finanzierung in der frühen Phase von innovativen Unternehmen in Brandenburg weiter gestärkt.“
Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Nähere Informationen zum Förderprogramm sowie zur Antragstellung erhalten Interessierte auf der Webseite der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).