Beihilferecht

Verhaltenskodex zur Straffung und Beschleunigung der Beihilfenkontrolle

- Erschienen am 25.07.2018

Die Europäische Kommission hat am 16. Juli 2018 einen neuen Verhaltenskodex für die Beihilfenkontrolle verabschiedet. Der Verhaltenskodex richtet sich neben der Europäischen Kommission an Mitgliedstaaten, Unternehmen und anderen Interessenträgern und gibt praktische Orientierungshilfen zur Abwicklung von Beihilfeverfahren.

Seit einigen Jahren wird das EU-Beihilferecht umfassend modernisiert, um Beihilfen zur Förderung von Investitionen, Wirtschaftswachstum und Beschäftigung schneller durchzuführen. Die Straffung der EU-Beihilfevorschriften wird auch im Rahmen der Verhandlungen zum mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 fortgesetzt.

Der Verhaltenskodex ist auf der Website der Europäischen Kommission abrufbar.

Abbinder

Datum
25.07.2018
Rubrik
Aktuelles , Förderperiode 2014-2020