Mobilitätsrichtlinie geändert

Vereinfachte Förderbedingungen

- Erschienen am 22.06.2018

Mit dem Amtsblatt Nr. 21 vom 30.05.2018 traten Änderungen der Landesrichtlinie Mobilität in Kraft. Mit der seit 2016 erstmals bekannt gegebenen Richtlinie werden Vorhaben im Verkehrsbereich unterstützt, die einen Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen leisten. Die Richtlinie wird umgesetzt mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes Brandenburg.

Die Änderung der Richtlinie umfasst, u.a. dass auch kleinere Projekte z. B. Radabstellanlagen an Haltestellen und Bahnhöfen gefördert werden können. Die Mindestsummen der zuwendungsfähigen Ausgaben wurden auf 50.000 € für Verknüpfungsstellen und 5.000 € für Bike+Ride-Anlagen und alle sonstigen Maßnahmen herabgesetzt.

Zudem wurde der Nachweis zur CO2-Reduzierung vereinfacht, in dem Pauschalen angewendet werden können.

Aufgrund der Laufzeit der Richtlinie bis 2020 sollten Anträge bis Ende 2018 gestellt werden.

Weitere Informationen auf der Webseite des Minsteriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL)

Abbinder

Datum
22.06.2018
Rubrik
Aktuelles , Förderperiode 2014-2020