RENplus 2014-2020

Neuerungen im Förderprogramm für Energieeffizienz

- Erschienen am 21.12.2017

Am 12. Dezember 2017 wurden die Neuerungen im Förderprogramm RENplus 2014-2020 in einer Informationsveranstaltung der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) für Interessierte vorgestellt.

In der aktuellen Förderperiode stehen für Vorhaben im Rahmen der RENplus-Richtlinie rund 92 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung.

Zur leichteren Orientierung für die Antragsteller gibt es ab 2018 jeweils eine eigene erweitere und vereinfachte Richtlinie für wirtschaftlich tätige sowie für nicht wirtschaftlich tätige Organisationen. Zudem können alle Investitionen zur Energieeffizienzsteigerung bis 200.000 Euro nach einem vereinfachten Verfahren, der sogenannten De-minimis-Verordnung, beantragt werden. Das bedeutet einen deutlich geringeren Aufwand für Antragsteller und Bewilligungsbehörde.

Neu ist ebenfalls, dass Erneuerbare-Energien-Anlagen gefördert werden, sofern die daraus erzeugte Energie selbst genutzt wird. Auch die Speicherung von Strom, Wärme und Kälte sowie Wasserstoff ist unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Bestimmungen in die Richtlinie aufgenommen worden, damit schon vor Inkrafttreten der bei der EU zur Notifizierung vorliegenden eigenen Speicher-Richtlinie Projekte aus diesem Bereich unterstützt werden können.

Die Richtlinie wird am 27. Dezember 2017 im Amtsblatt veröffentlicht und tritt zum 1. Januar 2018 in Kraft.

Alle Neuerungen im Kurzüberblick (pdf)

Abbinder

Datum
21.12.2017
Rubrik
Aktuelles , Förderperiode 2014-2020