Vorschläge zur Änderung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)
Start der öffentlichen Konsultation zu staatlichen Beihilfen
- Erschienen amDie Europäische Kommission ruft die Mitgliedstaaten und Interessensträger auf, Stellung zu den geplanten Änderungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) zu nehmen. Ziel der Überarbeitung der Vorschriften zu staatlichen Beihilfen ist es, die Förderung des ökologischen und digitalen Wandels in der EU zu erleichtern. Mit der AGVO werden bestimmte Gruppen von staatlichen Beihilfen für mit dem EU-Recht vereinbar erklärt, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Beihilfen dieser Gruppen müssen nicht vor ihrer Durchführung bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung angemeldet werden. Die Gewährung von Beihilfen soll somit für die Mitgliedstaaten vereinfacht und beschleunigt werden.
Die Stellungnahmen können bis zum 8. Dezember 2021 übermittelt werden.
Nähere Informationen zum Aufruf der Europäischen Kommission und zur Einreichung von Stellungnahmen