Reduzierung von Treibhausgasen

Richtlinie zur Förderung von Deponien veröffentlicht

- Erschienen am 13.07.2017

Mit der Veröffentlichung des Amtsblatts für Brandenburg Nr. 26 am 5. Juli 2017 trat die Landesförderrichtlinie 'Reduzierung von Treibhausgasen auf Deponien' des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft in Kraft. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Antragsberechtigt sind Kommunen, Zweckverbände und Unternehmen der öffentlichen Hand bzw. an denen die öffentliche Hand die Mehrheit hat. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Gefördert werden Maßnahmen auf Siedlungsabfalldeponien, auf denen kommunale Abfälle abgelagert sind:

  • Neuerrichtung, Nachrüstung oder Ertüchtigung von Anlagen zur Erfassung und Entsorgung von Deponiegas einschließlich Errichtung dafür erforderlicher Oberflächenabdichtungssysteme
  • Errichtung von Anlagen zur Methanoxidation einschließlich der Errichtung dafür erforderlicher Oberflächenabdichtungssysteme
  • Maßnahmen zur Ausgestaltung einer Deponieoberfläche als technische Funktionsschicht zur Nachnutzung von Deponieflächen für die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien

Weitere Informationen und Hinweise zur Antragstellung finden Sie auf der Website der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

Abbinder

Datum
13.07.2017
Rubrik
Aktuelles , Förderperiode 2014-2020