Erfolgreiche Veranstaltung zur Nachhaltigen Stadtentwicklung
2. Aufruf zum Interessenbekundungsverfahren gestartet
- Erschienen amIm Zuge des Starts des 2. Aufrufes im Programm zur Nachhaltigen Stadtentwicklung (NaS) in der EFRE-Förderperiode 2021–2027 fand am 10. April 2024 in der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) eine Informationsveranstaltung mit 60 Teilnehmenden statt, die sich insbesondere an Ansprechpersonen in den Zentralen Orten richtete.
Neben allgemeinen Informationen zur laufenden EFRE-Förderperiode seitens der Verwaltungsbehörde EFRE/JTF informierten das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL), das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) sowie die ILB über:
- das EFRE-Programm zur Nachhaltigen Stadtentwicklung sowie über den am 2. April 2024 gestarteten zweiten Aufruf zum Themenschwerpunkt „Vorhaben zur klimagerechten Entwicklung, Klimaanpassung und nachhaltigen Mobilitätslösungen"
- erste Lernerfahrungen aus dem sich zurzeit im Verfahren befindlichen ersten Aufruf und
- den voraussichtlich im III. Quartal 2024 beginnenden dritten Aufruf.
Zudem wurde im Rahmen der Veranstaltung die gemeinsame Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) und des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) zur Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel in den Bereichen Starkregenvorsorge sowie denkmalgeschützter Garten und Parkanlagen vorgestellt.
Das MIL unterstützt auch in der EU-Strukturfondsperiode 2021–2027 mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) Vorhaben im Bereich der nachhaltigen Stadtentwicklung. Ziel des Programms ist die funktionale Stärkung von Zentralen Orten. Es richtet sich daher schwerpunktmäßig an Zentrale Orte, aber auch an deren funktional verknüpftes Umland und weitere Partner. Mit qualifizierten Vorhaben soll ein Beitrag für eine zukunftsfähige und nachhaltige Entwicklung des Gesamtraumes geleistet werden. Im Rahmen von thematischen Aufrufen werden Vorhaben für folgende Themenschwerpunkte identifiziert und ausgewählt:
- Qualifizierung und Anpassung der sozialen und kulturellen Infrastruktur u. a. an die demografische Entwicklung sowie die Nutzbarmachung von leerstehenden Gebäuden oder brachliegenden Freiflächen für die Erhaltung des städtischen Natur- und Kulturerbes
- Ökologische und klimagerechte Entwicklung und Klimaanpassung sowie nachhaltige Mobilitätslösungen
Insgesamt stehen EFRE-Fördermittel im Umfang von 80 Millionen Euro zur Verfügung.
Für den 2. Aufruf zum Themenschwerpunkt „Ökologische und klimagerechte Entwicklung und Klimaanpassung sowie nachhaltige Mobilitätslösungen“ können Vorhaben bis zum 31. Mai 2024 bei der Bewilligungsstelle (ILB) eingereicht werden.