EFRE-Richtlinie „Deponien“ in Kraft getreten

Anträge auf Förderungen können demnächst gestellt werden

- Erschienen am 10.09.2024

Im Rahmen des Programms „Deponien“ fördert das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK) Vorhaben im Land Brandenburg, die dazu dienen, klimaschädliches Deponiegas auf Altdeponien besser zu erfassen und einer ordnungsgemäßen Entsorgung, insbesondere durch energetische Verwertung, zuzuführen.

Ziel des aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) finanzierten Programms ist die Minderung des Treibhausgasemissionspotentials von Altdeponien und Altablagerungen durch Vorhaben zur verbesserten Erfassung und Entsorgung von Deponiegas.

Gefördert werden können Träger öffentlicher Infrastrukturen, d. h. insbesondere kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften sowie kommunale und landeseigene Gesellschaften, welche sich vollständig oder mehrheitlich im Eigentum der öffentlichen Hand befinden. Die Zuwendungsempfangenden sind Inhaber oder Betreiber einer im Land Brandenburg befindlichen Deponie.

Was wird gefördert?

  • Neuerrichtung, Nachrüstung oder Ertüchtigung von Anlagen zur Erfassung und Entsorgung von Deponiegas
  • Errichtung von Oberflächenabdichtungssystemen
  • Errichtung von Anlagen zur Methanoxidation
  • Vorhaben zum Wissenstransfer

Die Bearbeitung des mehrjährigen Förderprogramms liegt in den Händen der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Auf der Website der ILB finden Sie demnächst Informationen zur Antragstellung.

Weiterführende Informationen

Abbinder

Datum
10.09.2024
Rubrik
Aktuelles , Förderperiode 2021–2027