Fördermittel und Umsetzung

Für die Verwaltung der Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Fund (JTF) ist im Land Brandenburg das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (Verwaltungsbehörde EFRE/JTF) zuständig. Hier wird der Mitteleinsatz geplant, koordiniert und überwacht. Gefördert wird im Rahmen von Landesrichtlinien.

Die Förderung ist elementarer Bestandteil der europäischen Struktur- und Regionalpolitik. Im Land Brandenburg werden seit 1991 Projekte aus dem EFRE gefördert. Für die Förderperiode 2021–2027 hat die Europäische Union den JTF neu eingeführt.

EFRE/JTF-Fördermittel im Land Brandenburg

Infografik EFRE/JTF-Mittel im Land Brandenburg seit 1991: 1991-1993 243 Millionen Euro, 1994-1999 1,084 Milliarden Euro, 2000-2006 1,695 Milliarden Euro, 2006-2013 1,499 Milliarden Euro, 2014-2020 872 Millionen Euro, 2021-2027 846 Millionen Euro EFRE und 786 Millionen Euro JTF
Infografik EFRE/JTF-Mittel im Land Brandenburg seit 1991: 1991-1993 243 Millionen Euro, 1994-1999 1,084 Milliarden Euro, 2000-2006 1,695 Milliarden Euro, 2006-2013 1,499 Milliarden Euro, 2014-2020 872 Millionen Euro, 2021-2027 846 Millionen Euro EFRE und 786 Millionen Euro JTF

Die europäischen Strukturfonds EFRE und JTF werden genutzt, um Brandenburg wettbewerbsfähiger zu machen. Die Mittel der EU können – ergänzt um Landesmittel – vor Ort für Projekte eingesetzt werden, die Brandenburg voranbringen. Es geht um die Zukunftsfähigkeit des Landes. Die Entscheidung, welche Projekte förderwürdig sind, wird hier im Land getroffen. Die EU-Kommission wirkt vor allem bei der Planung des Mitteleinsatzes am Anfang einer Förderperiode mit, sie genehmigt die dafür erforderlichen Planungsdokumente und kontrolliert den Mitteleinsatz.

Damit die EU-Bürgerinnen und EU-Bürger wissen, was mit ihren Geldern passiert, gibt es Bauschilder und Erinnerungstafeln bei Bauprojekten ab einer bestimmten Größe, Plakate bei kleineren Projekten sowie Hinweise auf Broschüren und anderen Informationsmaterialien. In der Liste der Vorhaben werden alle EU-geförderten Projekte mit Namen und Förderbetrag aufgeführt.

Die europäischen Strukturfonds EFRE und JTF werden genutzt, um Brandenburg wettbewerbsfähiger zu machen. Die Mittel der EU können – ergänzt um Landesmittel – vor Ort für Projekte eingesetzt werden, die Brandenburg voranbringen. Es geht um die Zukunftsfähigkeit des Landes. Die Entscheidung, welche Projekte förderwürdig sind, wird hier im Land getroffen. Die EU-Kommission wirkt vor allem bei der Planung des Mitteleinsatzes am Anfang einer Förderperiode mit, sie genehmigt die dafür erforderlichen Planungsdokumente und kontrolliert den Mitteleinsatz.

Damit die EU-Bürgerinnen und EU-Bürger wissen, was mit ihren Geldern passiert, gibt es Bauschilder und Erinnerungstafeln bei Bauprojekten ab einer bestimmten Größe, Plakate bei kleineren Projekten sowie Hinweise auf Broschüren und anderen Informationsmaterialien. In der Liste der Vorhaben werden alle EU-geförderten Projekte mit Namen und Förderbetrag aufgeführt.

Umsetzung des EFRE/JTF-Einsatzes in Brandenburg

Infografik zur EFRE/JTF-Verwaltung im Land Brandenburg
Infografik zur EFRE/JTF-Verwaltung im Land Brandenburg
  • Im Land Brandenburg übernimmt die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) als zentrales Förderinstitut die Funktion einer zwischengeschalteten Stelle. Die ILB erhält die Ermächtigung, aus dem Landeshaushalt jährlich Mittel zur Bewilligung neuer Projekte und zur Auszahlung bereits bewilligter Projekte einzusetzen.
  • Über die Verwendung dieser Mittel muss u. a. regelmäßig dem Landtag berichtet werden.
  • Wenn die Mittel von der Bewilligungsstelle an die Begünstigten ausgezahlt und gegenüber dem Land nachgewiesen wurden, kann die Bescheinigungsbehörde EFRE/JTF einen Erstattungsantrag an die EU-Kommission stellen.
  • Die EU überweist nach Prüfung des Antrages den Betrag an das Land, mit dem sie sich an den nachgewiesenen Ausgaben beteiligt.
  • Die Verwaltungsbehörde EFRE/JTF überwacht die Einhaltung der europäischen und nationalen Rechtsvorschriften und übernimmt die Finanzplanung sowie die Kontrolle und Steuerung.
  • Die Prüfbehörde EFRE/JTF nimmt u.­­ a. stichprobenhafte Überprüfungen der Ausgaben anhand einer Prüfstrategie vor und erstellt regelmäßig Kontrollberichte über die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen.
  • Im Land Brandenburg übernimmt die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) als zentrales Förderinstitut die Funktion einer zwischengeschalteten Stelle. Die ILB erhält die Ermächtigung, aus dem Landeshaushalt jährlich Mittel zur Bewilligung neuer Projekte und zur Auszahlung bereits bewilligter Projekte einzusetzen.
  • Über die Verwendung dieser Mittel muss u. a. regelmäßig dem Landtag berichtet werden.
  • Wenn die Mittel von der Bewilligungsstelle an die Begünstigten ausgezahlt und gegenüber dem Land nachgewiesen wurden, kann die Bescheinigungsbehörde EFRE/JTF einen Erstattungsantrag an die EU-Kommission stellen.
  • Die EU überweist nach Prüfung des Antrages den Betrag an das Land, mit dem sie sich an den nachgewiesenen Ausgaben beteiligt.
  • Die Verwaltungsbehörde EFRE/JTF überwacht die Einhaltung der europäischen und nationalen Rechtsvorschriften und übernimmt die Finanzplanung sowie die Kontrolle und Steuerung.
  • Die Prüfbehörde EFRE/JTF nimmt u.­­ a. stichprobenhafte Überprüfungen der Ausgaben anhand einer Prüfstrategie vor und erstellt regelmäßig Kontrollberichte über die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen.