Bereichsübergreifende Grundsätze
EFRE/JTF 2021–2027
Die grundlegenden Prinzipien in der Förderperiode 2021–2027 ersetzen die bisherigen Querschnittsziele der Förderperiode 2014–2020. Sie betreffen wichtige Aufgaben, die bei der Planung und Umsetzung der Programme berücksichtigt werden müssen.
Laut den EU-Vorschriften müssen Förderungen aus dem EFRE und JTF die Gleichstellung der Geschlechter und Antidiskriminierung unterstützen, während auch ökologische Nachhaltigkeit gefördert wird. Barrieren für die Teilhabe sollen abgebaut und die Barrierefreiheit sowie Inklusion verbessert werden, im Einklang mit den UN-Rechten für Menschen mit Behinderungen.
- Gleichstellung der Geschlechter: Die Programme müssen die Gleichstellung von Männern und Frauen sowie eine geschlechtergerechte Perspektive in allen Phasen berücksichtigen.
- Antidiskriminierung: Es sind Maßnahmen gegen Diskriminierung aus verschiedenen Gründen (z. B. Geschlecht, Herkunft, Behinderung) zu ergreifen. Die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen ist besonders wichtig.
- Ökologische Nachhaltigkeit: Der EFRE und JTF sollen zu einem umweltfreundlicheren Europa beitragen, z. B. durch Bildungsangebote und neue Arbeitsplätze in den Bereichen Umwelt und Klimaschutz.
Diese Prinzipien müssen während der gesamten Projektdauer, von der Planung bis zur Berichterstattung, beachtet werden.
Charta der Grundrechte
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) schützt die Rechte und Freiheiten aller Menschen in der EU. EU-Organe und nationale Behörden müssen die GRC beachten, wenn sie EU-Recht umsetzen. Viele dieser Rechte sind auch im deutschen Grundgesetz enthalten.
Bei Projekten, die durch den EFRE und JTF gefördert werden, ist die GRC ebenfalls verbindlich. Die Europäische Kommission hat Leitlinien veröffentlicht, die sicherstellen, dass die GRC eingehalten wird. Ein Merkblatt hilft den Projektträgern dabei, mögliche Verstöße zu erkennen und zu vermeiden. Wenn gegen die GRC verstoßen wird, können EU-Fördermittel ausgesetzt oder gestrichen werden.
In Brandenburg bieten verschiedene Organisationen und staatliche Stellen Informationen zu spezifischen Themen an:
- Nichtdiskriminierung (Art. 21 GRC): Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg
- Gleichheit von Frauen und Männern (Art. 23 GRC): Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg sowie Frauenpolitischer Rat Land Brandenburg e. V.
- Integration von Menschen mit Behinderung (Art. 26 GRC): Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg
- Umweltschutz und Nachhaltigkeit (Art. 37 GRC): Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg sowie Umwelt, Naturschutz- und Landschaftspflegeverbände in Brandenburg
- Gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen (Art. 31 GRC): Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und LIGA der Freien Wohlfahrtspflege – Spitzenverbände im Land Brandenburg
Beschwerden zu Förderungen aus dem EFRE/JTF-Programm 2021–2027, die die GRC betreffen, können schriftlich eingereicht werden:
- per E-Mail an efreinfo@mwae.brandenburg.de,
- über das Kontaktformular oder
- per Post an: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg, Referat 55 - Verwaltungsbehörde EFRE/JTF, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam.
Wichtig: In Deutschland sind die Gerichte für den Schutz der Menschenrechte zuständig. Jeder kann seine Rechte gerichtlich geltend machen. Der Rechtsweg ist durch Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes garantiert.
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) schützt die Rechte und Freiheiten aller Menschen in der EU. EU-Organe und nationale Behörden müssen die GRC beachten, wenn sie EU-Recht umsetzen. Viele dieser Rechte sind auch im deutschen Grundgesetz enthalten.
Bei Projekten, die durch den EFRE und JTF gefördert werden, ist die GRC ebenfalls verbindlich. Die Europäische Kommission hat Leitlinien veröffentlicht, die sicherstellen, dass die GRC eingehalten wird. Ein Merkblatt hilft den Projektträgern dabei, mögliche Verstöße zu erkennen und zu vermeiden. Wenn gegen die GRC verstoßen wird, können EU-Fördermittel ausgesetzt oder gestrichen werden.
In Brandenburg bieten verschiedene Organisationen und staatliche Stellen Informationen zu spezifischen Themen an:
- Nichtdiskriminierung (Art. 21 GRC): Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg
- Gleichheit von Frauen und Männern (Art. 23 GRC): Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg sowie Frauenpolitischer Rat Land Brandenburg e. V.
- Integration von Menschen mit Behinderung (Art. 26 GRC): Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg
- Umweltschutz und Nachhaltigkeit (Art. 37 GRC): Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg sowie Umwelt, Naturschutz- und Landschaftspflegeverbände in Brandenburg
- Gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen (Art. 31 GRC): Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und LIGA der Freien Wohlfahrtspflege – Spitzenverbände im Land Brandenburg
Beschwerden zu Förderungen aus dem EFRE/JTF-Programm 2021–2027, die die GRC betreffen, können schriftlich eingereicht werden:
- per E-Mail an efreinfo@mwae.brandenburg.de,
- über das Kontaktformular oder
- per Post an: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg, Referat 55 - Verwaltungsbehörde EFRE/JTF, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam.
Wichtig: In Deutschland sind die Gerichte für den Schutz der Menschenrechte zuständig. Jeder kann seine Rechte gerichtlich geltend machen. Der Rechtsweg ist durch Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes garantiert.
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK)
Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) hat das Ziel, dass alle Menschen mit Behinderungen ihre Rechte und Freiheiten ohne Diskriminierung ausüben können. Es soll auch sichergestellt werden, dass Menschen mit Behinderungen aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. In der UN-BRK werden unter anderem das Recht auf Teilhabe, das Recht auf Arbeit und das Recht auf ein Leben in Würde für Menschen mit Behinderungen festgelegt.
In Brandenburg wird die UN-BRK durch das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket der Landesregierung 3.0 umgesetzt. Dabei wird der Grundsatz der Nichtdiskriminierung bei der Umsetzung des EFRE/JTF-Programms 2021–2027 beachtet, um die wesentlichen Prinzipien der UN-BRK zu gewährleisten.
Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten bieten die folgenden staatlichen Stellen:
- Nichtdiskriminierung (Art. 21 GRC): Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg
- Gleichheit von Frauen und Männern (Art. 23 GRC): Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg sowie Frauenpolitischer Rat Land Brandenburg e. V.
- Integration von Menschen mit Behinderung (Art. 26 GRC): Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg
- Umweltschutz und Nachhaltigkeit (Art. 37 GRC): Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg sowie Umwelt-, Naturschutz- und Landschaftspflegeverbände in Brandenburg
- Gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen (Art. 31 GRC): Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bezirk Berlin-Brandenburg, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern in Brandenburg sowie LIGA der Freien Wohlfahrtspflege – Spitzenverbände im Land Brandenburg
Wenn es Beschwerden bezüglich der Förderungen aus dem EFRE/JTF-Programm 2021–2027 gibt, die die Einhaltung der UN-BRK betreffen, können diese schriftlich eingereicht werden:
- per E-Mail an efreinfo@mwae.brandenburg.de
- über das Kontaktformular
- oder per Post an: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg, Referat 55 - Verwaltungsbehörde EFRE/JTF, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) hat das Ziel, dass alle Menschen mit Behinderungen ihre Rechte und Freiheiten ohne Diskriminierung ausüben können. Es soll auch sichergestellt werden, dass Menschen mit Behinderungen aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. In der UN-BRK werden unter anderem das Recht auf Teilhabe, das Recht auf Arbeit und das Recht auf ein Leben in Würde für Menschen mit Behinderungen festgelegt.
In Brandenburg wird die UN-BRK durch das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket der Landesregierung 3.0 umgesetzt. Dabei wird der Grundsatz der Nichtdiskriminierung bei der Umsetzung des EFRE/JTF-Programms 2021–2027 beachtet, um die wesentlichen Prinzipien der UN-BRK zu gewährleisten.
Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten bieten die folgenden staatlichen Stellen:
- Nichtdiskriminierung (Art. 21 GRC): Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg
- Gleichheit von Frauen und Männern (Art. 23 GRC): Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg sowie Frauenpolitischer Rat Land Brandenburg e. V.
- Integration von Menschen mit Behinderung (Art. 26 GRC): Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg
- Umweltschutz und Nachhaltigkeit (Art. 37 GRC): Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg sowie Umwelt-, Naturschutz- und Landschaftspflegeverbände in Brandenburg
- Gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen (Art. 31 GRC): Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bezirk Berlin-Brandenburg, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern in Brandenburg sowie LIGA der Freien Wohlfahrtspflege – Spitzenverbände im Land Brandenburg
Wenn es Beschwerden bezüglich der Förderungen aus dem EFRE/JTF-Programm 2021–2027 gibt, die die Einhaltung der UN-BRK betreffen, können diese schriftlich eingereicht werden:
- per E-Mail an efreinfo@mwae.brandenburg.de
- über das Kontaktformular
- oder per Post an: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg, Referat 55 - Verwaltungsbehörde EFRE/JTF, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam