Schritte zur EFRE/JTF-Förderung

  • Antrag auf Förderung

    • Ist für Ihr Projekt die richtige Förderrichtlinie gefunden, können Sie einen Antrag auf Förderung an die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) stellen. Sie ist die bewilligende Stelle für die Förderprogramme und führt auch die Beratungen durch.
    • Beachten Sie, dass Sie vor Antragstellung mit der Umsetzung des Projekts nicht beginnen.
    • Bei der ILB wird Ihr Antrag auf Vollständigkeit und auf Übereinstimmung mit den Zielen der entsprechenden Förderrichtlinie geprüft.
    • Wenn alles den Vorgaben entspricht, erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid, in dem die Höhe der genehmigten Mittel festgelegt ist, und Sie können mit Ihrem Vorhaben zu dem im Bescheid festgelegten Termin beginnen.
    • Ist für Ihr Projekt die richtige Förderrichtlinie gefunden, können Sie einen Antrag auf Förderung an die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) stellen. Sie ist die bewilligende Stelle für die Förderprogramme und führt auch die Beratungen durch.
    • Beachten Sie, dass Sie vor Antragstellung mit der Umsetzung des Projekts nicht beginnen.
    • Bei der ILB wird Ihr Antrag auf Vollständigkeit und auf Übereinstimmung mit den Zielen der entsprechenden Förderrichtlinie geprüft.
    • Wenn alles den Vorgaben entspricht, erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid, in dem die Höhe der genehmigten Mittel festgelegt ist, und Sie können mit Ihrem Vorhaben zu dem im Bescheid festgelegten Termin beginnen.
  • Mittelabruf

    • Sind die ersten Rechnungen im Projekt gezahlt, können Sie einen Mittelabruf an die ILB stellen.
    • Dabei muss u. a. mit einem Foto nachgewiesen werden, dass die EU-Kommunikationsvorschriften eingehalten wurden (z. B. ein Bauschild mit EU-Förderhinweis).
    • Bei der ILB wird der Mittelabruf auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft.
    • Wenn alles den Regeln entspricht, wird Ihnen der im Zuwendungsbescheid festgelegte Prozentsatz an Ihren nachgewiesenen Ausgaben erstattet.
    • Sind die ersten Rechnungen im Projekt gezahlt, können Sie einen Mittelabruf an die ILB stellen.
    • Dabei muss u. a. mit einem Foto nachgewiesen werden, dass die EU-Kommunikationsvorschriften eingehalten wurden (z. B. ein Bauschild mit EU-Förderhinweis).
    • Bei der ILB wird der Mittelabruf auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft.
    • Wenn alles den Regeln entspricht, wird Ihnen der im Zuwendungsbescheid festgelegte Prozentsatz an Ihren nachgewiesenen Ausgaben erstattet.
  • Projektabschluss und Verwendungsnachweis

    • Ist das Projekt abgeschlossen, müssen Sie als Begünstigte oder Begünstigter darüber berichten, wofür Ausgaben getätigt wurden und diesbezügliche Unterlagen, z. B. Verträge und Rechnungen, einreichen (Verwendungsnachweis).
    • Dabei muss u. a. mit einem Foto nachgewiesen werden, dass die EU-Kommunikationsvorschriften eingehalten wurden (z. B. Anbringung einer langlebigen Tafel mit EU-Förderhinweis).
    • Bei der ILB wird der Verwendungsnachweis auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Es kann auch vor Ort geprüft werden.
    • Wenn alles den Regeln entspricht, wird Ihnen der im Zuwendungsbescheid festgelegte Prozentsatz an Ihren nachgewiesenen verbliebenen Ausgaben erstattet.
    • Ist das Projekt abgeschlossen, müssen Sie als Begünstigte oder Begünstigter darüber berichten, wofür Ausgaben getätigt wurden und diesbezügliche Unterlagen, z. B. Verträge und Rechnungen, einreichen (Verwendungsnachweis).
    • Dabei muss u. a. mit einem Foto nachgewiesen werden, dass die EU-Kommunikationsvorschriften eingehalten wurden (z. B. Anbringung einer langlebigen Tafel mit EU-Förderhinweis).
    • Bei der ILB wird der Verwendungsnachweis auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Es kann auch vor Ort geprüft werden.
    • Wenn alles den Regeln entspricht, wird Ihnen der im Zuwendungsbescheid festgelegte Prozentsatz an Ihren nachgewiesenen verbliebenen Ausgaben erstattet.